Artikel 33 ist Gesetz!

Kann das Verkehrsunternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist, haftet es nach Artikel 33 Absatz 3 der VO 165/2014 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Nach unseren Erfahrungen genügt die BKF-Qualifizierung nicht aus, um den Erfordernissen am Tachographen gerecht zu werden. Sie erhalten aussagekräftige Bescheinigungen zur Vorlage bei Betriebskontrollen.

Schwerpunkte des Seminars

  • der sichere Umgang mit allen gängigen digitalen Tachographen von VDO
  • Manueller Nachtrag - die gesetzeskonforme Eingabe
  • NEU: DSRC, GNSS, Privacy-Button und Fernauslesen
  • der sichere Umgang mit Arbeitszeitgesetz und EU-Verordnungen 561/2006, 165/2014

Details

Dauer: ca. 3 Stunden

Orte: Kienzle Standorte, in Ihrem Unternehmen, auch samstags
Termine: unter Auswahl, Termine in Ihrem Unternehmen auf Anfrage, auf Wunsch auch samstags

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