Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Tachotraining DTCO 4.1

Artikel 33 ist Gesetz!

Kann das Verkehrsunternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist, haftet es nach Artikel 33 Absatz 3 der VO 165/2014 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Nach unseren Erfahrungen genügt die BKF-Qualifizierung nicht aus, um den Erfordernissen am Tachographen gerecht zu werden. Sie erhalten aussagekräftige Bescheinigungen zur Vorlage bei Betriebskontrollen.

Schwerpunkte des Seminars

  • der sichere Umgang mit allen gängigen digitalen Tachographen von VDO
  • Manueller Nachtrag - die gesetzeskonforme Eingabe
  • NEU: DSRC, GNSS, Privacy-Button und Fernauslesen
  • der sichere Umgang mit Arbeitszeitgesetz und EU-Verordnungen 561/2006, 165/2014

Details

Dauer: ca. 3 Stunden

Orte: Kienzle Standorte, in Ihrem Unternehmen, auch samstags
Termine: unter Auswahl, Termine in Ihrem Unternehmen auf Anfrage, auf Wunsch auch samstags

Auswahl unserer Schulungen