Artikel 33 ist Gesetz!
Kann das Verkehrsunternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist, haftet es nach Artikel 33 Absatz 3 der VO 165/2014 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Nach unseren Erfahrungen genügt die BKF-Qualifizierung nicht aus, um den Erfordernissen am Tachographen gerecht zu werden. Sie erhalten aussagekräftige Bescheinigungen zur Vorlage bei Betriebskontrollen.
Schwerpunkte des Seminars
- der sichere Umgang mit allen gängigen digitalen Tachographen von VDO
- Manueller Nachtrag - die gesetzeskonforme Eingabe
- NEU: DSRC, GNSS, Privacy-Button und Fernauslesen
- der sichere Umgang mit Arbeitszeitgesetz und EU-Verordnungen 561/2006, 165/2014
Details
Dauer: ca. 3 Stunden
Orte: Kienzle Standorte, in Ihrem Unternehmen, auch samstags
Termine: unter Auswahl, Termine in Ihrem Unternehmen auf Anfrage, auf Wunsch auch samstags